Wohnungswechsel
Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung
Ihren Zuzug nach Argenbühl (Anmeldung) oder den Umzug innerhalb von Argenbühl mit
Ortschaften (Ummeldung) können Sie bei einer der drei Außenstellen in der Gemeinde
oder im Rathaus Eisenharz melden.
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen.
Füllen Sie das erforderliche Formular bequem zu Hause aus. Familien können ein gemeinsames Formular verwenden.
Wichtige Unterlagen
Die Anmeldung sollte persönlich erfolgen. Wenn Sie Ihre Anmeldung im Bürgeramt abgeben, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass und die Ausweise Ihrer Familienmitglieder mit. Falls Kinder noch keinen Ausweis haben, genügt die Geburtsurkunde. Bei einer schriftlichen Anmeldung bitte eine Kopie der Ausweise beilegen. Außerdem benötigen wir die Wohnungsgeberbestätigung.
Beachten Sie bitte, dass Sie sich innerhalb zwei Woche an- bzw. ummelden müssen.
Mit dem Bundesmeldegesetz, das am 1. November 2015 in Kraft getreten ist, wird erstmals das Melderecht in Deutschland vereinheitlicht. Wieder eingeführt wird die im Jahr 2002 abgeschaffte Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und bei der Abmeldung (z.B. beim Wegzug in das Ausland). Sie wird wieder eingeführt, um sog. Scheinanmeldungen wirksamer verhindern zu können. Künftig muss bei der Anmeldung in der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird.
Die Wohnungsgeberbestätigung kann über den unten stehenden Link heruntergeladen werden. Bitte ausfüllen und direkt an das Bürgeramt senden. Außerdem hält das die notwendigen Formulare für die Vermieter bereit. Wir bitten deshalb alle Vermieter, beim Abschluss des Mietvertrags gleichzeitig diese Wohnungsgebermeldung dem Mieter auszuhändigen.
Formulare:
Wohnungsgeberbestätigung als Word-Dokument oder als PDF-Dokument
Bitte das entsprechende Dokument herunterladen, ausfüllen und per Post oder Mail an das Bürgeramt der Gemeinde senden.Ausführliche Erläuterungen und Hinweise finden Sie hier