Windterdienst
Räum- und Streupflicht der Anlieger
• Gehwege und wenn solche nicht vorhanden sind, sind entsprechende Flächen am Rand der Fahrbahn innerhalb der Ortslage, in
einer Breite von 1 m vom Schnee zu räumen und bei Glätte auch regelmäßig zu bestreuen.
• Gehwege und ggfls. auch die Straßenränder müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr.
• Sie helfen uns und Ihren Mitbürgern wenn Sie Ihre Pflichten im Winterdienst sorgfältig und zuverlässig erfüllen.
Rieselkisten
• Das Streugut aus den Streuboxen an den Straßenrändern ist nur für Notfälle und als Vorratslager für die Handreiniger der Gemeinde gedacht und nicht für den privaten Gebrauch. Der Inhalt ist nicht für die Allgemeinheit bestimmt.
• Denken Sie rechtzeitig daran sich einen ausreichenden Vorrat an Streugut anzulegen.
• Es gibt beim Wertstoffhof in Göttlishofen die Möglichkeit, Splitt kostenlos in haushalts-üblichen Mengen zu erhalten.