Waffen
Eine Waffenbesitzkarte (WBK) berechtigt zum Besitz einer Waffe und zum Transport von nicht schussbereiten Waffen vom befriedetem Besitztum zum Schießstand oder zum Jagdrevier.Beantragen können eine WBK Jäger und Sportschützen. Die zuständige Waffenbehörde überprüft die Zuverlässigkeit, das Bedürfnis und Sachkunde des Antragstellers.
Eine Schießerlaubnis nach § 45 WaffG für Böllerschützen wird seit dem 01.04.2003 (Einführung des neuen Waffengesetzes) nicht mehr erteilt. Ersatzweise wird zukünftig eine ortspolizeiliche Erlaubnis ausgestellt, welche rechtzeitig mit einem Antrag (PDF) schriftlich bei der Ortspolizeibehörde der Gemeinde Argenbühl eingeholt werden muss. Die Gebühr für diese Erlaubnis beträgt 5 Euro.
Informationen:
Rathaus Eisenharz
Zimmer 2
Doris Besler
Tel. 07566 / 9402-16
E-Mail: d.besler@argenbuehl.de
Öffnungszeiten