Entschädigung für private Schneeräumung von Hofzufahrten
Auf Antrag gewährt die Gemeinde für die Schneeräumung von Hofzufahrten eine Entschädigung. Diese wird nur für Räumstrecken über 50 m Länge gewährt und beträgt 0,05 Euro je laufenden Meter Wegstrecke und je Räumung. Die Anzahl der Räumungen orientiert sich am Räumeinsatz des gemeindlichen Bauhofs. Bitte wenden Sie sich an:
Rathaus Eisenharz
Zimmer 7
Fridolin Schorer
Tel.: 07566 / 9402-31
E-Mail: f.schorer@argenuehl.de
Öffnungszeiten