Freizeit

Argenbühl bietet eine Vielzahl von Freizeitmöglichkeiten.
Weiter Informationen über nebenstehnde Menüs.

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Gästeamt Touristinfo

Wir stehen Ihnen bei Fragen zu Ihrer Urlaubsplanung gerne zur Verfügung.

Öffnungszeiten:

Montag  - Donnerstag 8 - 12 Uhr

 

Donnerstag 14 - 18 Uhr

 

Freitag 8 - 13 Uhr

Tel. 07566 / 9402-10

E-Mail und Prospektanforderung: info@argenbuehl.de

Rathaus

Die Hauptverwaltung unserer Gemeinde befindet sich im Rathaus Eisenharz.
Dazu gibt es noch Außenstellen in Christazhofen, Eglofs und Ratzenried.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf neben stehende Menüs.

Öffnungszeiten Rathaus und Außenstellen

Tel. 07566 / 9402-0

Kontakt per E-Mail

Gemeindeverwaltung
Eisenharz
Kirchstr. 9
88260 Argenbühl

Rentenanträge

Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Vordrucke bereithalten und Hilfe dazu anbieten.

Beschreibung
Anträge auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung stellt man am zweckmäßigsten bei

  • den Rentenversicherungsträgern
  • ihren Geschäfts- oder Auskunfts- und Beratungsstellen sowie 
  • ihren Versichertenältesten
  • dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Versicherungsamt bei der Kreisverwaltung (Landratsamt) oder bei der Stadtverwaltung oder 
  • bei der örtlichen Gemeindeverwaltung (Bürgermeisteramt).

Gemeindeverwaltung Argenbühl:

Bei der Rentenberaterin Christl Rait, Zimmer 18 im 1. Stock im Rathaus Eisenharz, ein Mal im Monat. Bitte vorher einen Termin uner 07566 / 9402-13 vereinbaren und den Hinweise im Amtsblatt beachten!
Diese stellen auch die jeweils erforderlichen Antragsvordrucke zur Verfügung und bieten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare und beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen an.
Formulare erhalten Sie im Bürgeramt. Öffnungszeiten

Voraussetzungen

keine (evtl. Terminvereinbarung)

Fristen
Von einer rechtzeitigen Antragstellung hängt der Beginn einer Rente ab. Unter Umständen kann es deshalb zweckmäßig sein, den Antrag zunächst formlos - z.B. telefonisch - zu stellen, um so die jeweilige Frist einzuhalten und den frühestmöglichen Rentenbeginn zu erreichen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke und die zusätzlich erforderlichen Unterlagen müssen aber in jedem Falle umgehend nachgereicht werden (siehe auch 'Sachverhaltsaufklärung in Rentenangelegenheiten').

Erforderliche Unterlagen
Wird der Antrag nicht vom Betroffenen selbst, sondern von einem Bevollmächtigten gestellt - z.B. wenn der Rentenberechtigte selbst aus gesundheitlichen Gründen hierzu nicht in der Lage ist -, ist eine entsprechende Vollmacht und der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten - bei Betreuung statt einer Vollmacht der Betreuerausweis - vorzulegen.

Kosten
Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsvordrucke sind kostenfrei.
Informationen erhalten Sie auch bei der

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