Merkblatt bei Veranstaltungen von Vereins-, Straßen- oder sonstigen Festen in der Öffentlichkeit
Bei der Durchführung derartiger Veranstaltungen sind gewisse Vorschriften und Regeln zu beachten.Das Innenministerium von Baden-Württemberg hat dazu ein Merkblatt herausgegeben.
Wir bitten dieses zu beachten.