Meldebescheinigung
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie z.B. Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
Beantragung:
Bitte reichen Sie per E-Mail eine Kopie des Personal- oder Reisepasses ein. Zusätzlich ist das Antragsformular auszufüllen. Beides per E-Mail zuschicken.
Gebühr:
6,00 Euro
Rathaus Eisenharz
Zimmer 2 und 3
E-Mail: buergeramt@argenbuehl.de
Öffnungszeiten