Freizeit

Argenbühl bietet eine Vielzahl von Freizeitmöglichkeiten.
Weiter Informationen über nebenstehnde Menüs.

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Gästeamt Touristinfo

Wir stehen Ihnen bei Fragen zu Ihrer Urlaubsplanung gerne zur Verfügung.

Öffnungszeiten:

Montag  - Donnerstag 8 - 12 Uhr

 

Donnerstag 14 - 18 Uhr

 

Freitag 8 - 13 Uhr

Tel. 07566 / 9402-10

E-Mail und Prospektanforderung: info@argenbuehl.de

Rathaus

Die Hauptverwaltung unserer Gemeinde befindet sich im Rathaus Eisenharz.
Dazu gibt es noch Außenstellen in Christazhofen, Eglofs und Ratzenried.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf neben stehende Menüs.

Öffnungszeiten Rathaus und Außenstellen

Tel. 07566 / 9402-0

Kontakt per E-Mail

Gemeindeverwaltung
Eisenharz
Kirchstr. 9
88260 Argenbühl

Gutachterausschuss und Bodenrichtwerte


Für Anfragen an den Gutachterausschuss ist seit 01.01.2019 die Geschäftsstelle Gutachterausschuss Im württembergischen Allgäu zuständig.

Die Bodenrichtewerte sind unter folgendem Link abrufbar: Bodenrichtwerte

Telefonische Auskünfte über die Bodenrichtwerte erhalten Sie unter der Rufnummer 07522 70781-20.


Geschäftsstelle Gutachterausschuss Im Württembergischen Allgäu


Hausadresse:
Bahnhofplatz 2, 88239 Wangen im Allgäu

Postadresse:
Martkplatz 1, 88239 Wangen im Allgäu
E-Mail: gutachterausschuss@wangen

Ansprechparter:
SG-Leitung
Peter Mader Dipl.Ing.(FH) Architekt
Tel. 07522 70781-11
Fax 07522 70781-29
E-Mail: peter.mader@wangen.de
www.wangen.de

Grundsteuerreform Baden-Württemberg

Für die Grundsteuerreform können Sie seit 1. Juli die Feststellungserklärung zur Erhebung Ihrer Daten abgeben (Grundsteuer B). Für landwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) sollen im Oktober 2022 weitere Infos per Schreiben versandt werden. Zuständig für die Reform sind die Finanzämter in Baden-Württemberg.

 

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen hierzu einige Links bereit:

 

Eine Abgabe der Steuererklärung ist nur über Elster online möglich. Wenn Sie noch nicht registriert sind, beantragen Sie hier Ihren Zugang: https://www.elster.de/eportal/start

Die Abgabe ist auch durch den Zugang von Verwandten oder Bekannten möglich.

 

Den Abruf der benötigten Daten (Flurstücksbezeichnung, Größe, Bodenrichtwert) erfolgt am einfachsten hier: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de.

Mit diesen Informationen kann auf einen Grundbuch- oder Katasterauszug in vielen Fällen verzichtet werden.

 

Weitere Infos zum Bodenrichtwert für Argenbühl finden Sie beim Gutachterausschuss Württembergisches Allgäu unter https://www.wangen.de/buerger/leben-in-wangen/bauen-und-wohnen/gutachterausschuss.

Falls Sie im Außenbereich (also nicht im Dorf oder einem großen Weiler) wohnen, werden Ihnen auf der Seite BorisBW zwei Bodenrichtwerte angezeigt. In diesem Fall rufen Sie bitte die „Übersichtskarte 200-Meter Gürtel“ Argenbühl auf und schauen nach, ob Ihr Gebäude im „Außenbereich I“ (höherer Wert) oder „Außenbereich II“ (niedrigerer Wert) liegt.

Für gezielte Fragen zum Bodenrichtwert ist der Gutachterausschuss mit Sitz in Wangen von Montag bis Freitag, je von 8 bis 12:30 Uhr und am zusätzlich am Donnerstag Nachmittag von 14 bis 18 Uhr unter 07522/70781-20 erreichbar.

 

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Abgabe der Steuererklärung finden Sie hier:

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/site/pbs-bw-fa2/get/documents_E-2020400680/finanzaemter/Formulare/Grundsteuerreform/Anleitung%20zur%20Erkl%C3%A4rungsabgabe%20der%20Grundsteuererkl%C3%A4rung%20f%C3%BCr%20Grundverm%C3%B6gen%20%C3%BCber%20Mein%20ELSTER.pdf

Weitere Fragen beantwortet Ihnen das örtliche Finanzamt. Die Kontaktdaten stehen auf dem Schreiben, das Sie vom Finanzamt erhalten haben.

 

Allgemeine Infos zur Reform finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de.


Stichworte: Gutachten, Bewertung, Grundstücksbewertung

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