Grundbucheinsicht / Grundbuchauszug
Voraussetzungen:
Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse.
Um eine Abschrift oder einen Ausdruck aus dem Grundbuch zu erhalten, müssen Sie dieses glaubhaft darlegen. Im Zweifel müssen Sie das berechtigte Interesse nachweisen. Zum Beispiel als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks können Sie einen Antrag stellen.
Ablauf:
Sie müssen eine Grundbuchabschrift oder einen Grundbuchausdruck persönlich oder schriftlich beantragen. Bitte unbedingt vorher einen Termin vereinbaren!
Sie können sich bei der Antragstellung auch durch eine andere Person vertreten lassen. Wenn diese Person im Grundbuch nicht als Eigentümerin oder Eigentümer eingetragen und damit antragsberechtigt ist, müssen Sie diese bevollmächtigen. Eine Vollmacht können Sie für diesen Einzelfall oder allgemein als Vorsorgevollmacht erteilen.
Unterlagen:
• Personalausweis oder Reisepass
• wenn Sie nicht der Eigentümer oder die Eigentümerin sind: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ergibt
• wenn Sie sich vertreten lassen: schriftliche Vollmacht von der Person, die einen Antrag stellen darf
Kosten:
• Ausdruck oder unbeglaubigte Abschrift (Kopie) aus dem Grundbuch 10,00 Euro
• amtlicher Ausdruck oder beglaubigte Abschrift (Kopie) aus dem Grundbuch 20,00 Euro
Rathaus Eisenharz
Zimmer 10
Anna Briegel
Tel.: 07566 / 9402-0
E-Mail: a.briegel@argenbuehl.de
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