Freizeit

Argenbühl bietet eine Vielzahl von Freizeitmöglichkeiten.
Weiter Informationen über nebenstehnde Menüs.

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Gästeamt Touristinfo

Wir stehen Ihnen bei Fragen zu Ihrer Urlaubsplanung gerne zur Verfügung.

Öffnungszeiten:

Montag  - Donnerstag 8 - 12 Uhr

 

Donnerstag 14 - 18 Uhr

 

Freitag 8 - 13 Uhr

Tel. 07566 / 9402-10

E-Mail und Prospektanforderung: info@argenbuehl.de

Rathaus

Die Hauptverwaltung unserer Gemeinde befindet sich im Rathaus Eisenharz.
Dazu gibt es noch Außenstellen in Christazhofen, Eglofs und Ratzenried.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf neben stehende Menüs.

Öffnungszeiten Rathaus und Außenstellen

Tel. 07566 / 9402-0

Kontakt per E-Mail

Gemeindeverwaltung
Eisenharz
Kirchstr. 9
88260 Argenbühl

Gewerbe

Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung
An-, Ab-, Ummeldungen für Gewerbebetriebe
Wer eine gewerbliche Tätigkeit beginnt, sie verlegt oder aufgibt, muss dies unverzüglich der Gemeinde Argenbühl mitteilen, sofern sich der Betriebssitz oder eine Niederlassung im Gemeindegebiet befindet.
Die Meldung können Sie bequem zu Hause mir unseren 'Download-Formularen' ausfüllen.

Die Bestätigung über Ihre Meldung erhalten Sie, wenn Sie uns persönlich besuchen (Bevollmächtigung möglich), sofort. Erhalten wir Ihre Anmeldung mit der Post oder per Fax, bekommen Sie die Bestätigung innerhalb weniger Tage mit einer Gebührenrechnung zugesandt.

Gewerbeanmeldung (Formular)
Personalausweis erforderlich
ggf. Handelsregisterauszug *
Handwerkskarte**
Gebühr: 30 Euro

Gewerbeummeldung (Formular)
Erforderliche Unterlagen:
ggf. Handelsregisterauszug *
Gebühr: 15 Euro

Gewerbeabmeldung (Formular)
keine Unterlagen erforderlich

* soweit Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist
** bei Handwerksbetrieben

Rathaus Eisenharz
Zimmer 2
Doris Besler
Tel: 07566 / 9402-16
E-Mail: d.besler@argenbuehl.de
Öffnungszeiten

Gaststättenerlaubnis
Um einen gastronomischen Betrieb zu führen, braucht man eine Gaststättenerlaubnis. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich dann um eine Gaststätte, wenn Speisen oder Getränke zum 'Verzehr an Ort und Stelle' abgegeben werden. Wer eine bestehende Gaststätte übernimmt, kann gleich mit einer vorläufigen Erlaubnis weiterwirtschaften. Diese vorläufige Erlaubnis erteilt ihnen das Landratsamt Ravensburg innerhalb weniger Tage.
Anträge und Auskünfte erhalten Sie beim Landratsamt Ravensburg.

Reisegewerbekarte
Wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren oder Dienstleistungen anbietet oder Bestellungen entgegennimmt, benötigt eine Reisegewerbekarte. Auch für Marktkaufleute ist eine Reisegewerbekarte unbedingt empfehlenswert. Anträge und Auskünfte erhalten Sie beim Landratsamt Ravensburg.

 

Online-Portal "Gründungswerkstatt Bodensee-Oberschwaben"
Dies ist ein neues Internetportal für Existenzgründer/innen. Die Gründungswerkstatt Bodensee-Oberschwaben unterstützt Gründer/innen und Jungunternehmer/innen bei der Planung und Umsetzung ihrer Geschäftsidee. Sie verbindet die Vorteile von Web-Portal, E-Learning und persönlicher Beratung.  Sie bietet kostenlose Informationen und praxisnahe Tipps und gibt den Nutzern die Möglichkeit, online Schritt für Schritt einen Businessplan zu erstellen und so systematisch das eigene Geschäftskonzept zu entwicklen. Egal, ob es um öffentliche Förderprogramme oder behördliche Verfahren, um steuerliche Pflichten oder Rechtsformen, um Marketingplanung oder um einzelne Branchen geht: Gründer/innen und Jungunternehmer/innen werden hier umfassend informiert. Es stehen sachkundige Berater von der IHK Bodensee-Oberschwaben als Online-Tutoren zur Verfügung und beantworten Fragen direkt und unkompliziert.  Klicken Sie doch mal rein.

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