Fund- oder Verlustmeldung
Fundsachen müssen beim Fundbüro abgegeben werden. Dort werden sie maximal sechs Monate aufbewahrt. Außerdem werden Fundsachen im Amtsblatt veröffentlicht, um den Verlierer zu ermitteln.Werden die Fundsachen innerhalb eines halben Jahres vom Verlierer nicht abgeholt, geht das Eigentum an der Fundsache auf die Gemeinde Argenbühl oder den Finder über.
Meldet sich der Verlierer, steht dem Finder Finderlohn zu, dieser beträgt bei einem Wert der Fundsache bis 500 Euro fünf Prozent des Wertes und vom Mehrwert drei Prozent. Weitere Informationen unter www.fundbuero24.de.