Führungszeugnis
Führungszeugnisse werden ausschließlich vom Bundeszentralregister ausgestellt. Ihren Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nimmt jede Meldestelle entgegen, bei der Sie eine Wohnung gemeldet haben. Um das Führungszeugnis zu beantragen, müssen Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Sind Sie jünger als 18 Jahre, kann auch Ihr gesetzlicher Vertreter den Antrag stellen. Es gibt Führungszeugnisse für behördliche und private Zwecke. Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde können auf Antrag zuvor beim Amtsgericht des Wohnortes eingesehen werden.Beantragung:
- Bitte schicken Sie uns eine Kopie des Personal- oder Reisepasses mit dem unterzeichenten Antragsformular an die unten stehende E-Mail-Adresse.
- Oder direkt beim Onlineportal Bundesamt für Justiz.
Gebühr:
13,00 Euro
Rathaus Eisenharz
Zimmer 2 und 3
E-Mail: buergeramt@argenbuehl.de
Öffnungszeiten