Fischerei
Der Fischereischein kann erst nach bestandener Fischerprüfung erteilt werden. Diese können Sie nach vorheriger Anmeldung über den Kreisfischereiverein beim Landratsamt einmal im Jahr (meist November) ablegen. Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren können auch ohne einen Sachkundenachweis einen Jugendfischereischein erwerben. Dieser wird bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt und kostet 5 Euro, eine Fischereiabgabe ist dabei nicht fällig.
Gebühren
Der Fischereischein an sich hat künftig eine lebenslange Gülitgkeit. Die "tatsächliche" Gültigkeit allerdings ist abhängig von der Dauer der bezahlten Fischereiabgabe (jährliche Kosten 8 Euro, mögliche Laufzeiten: 1 Jahr, 5 Jahre und 10 Jahre). Erstmalige Beantragung eines lebenslang gültigen Fischereischeins kostet 20 Euro Verwaltungsgebühr.
Pro Jahr Laufzeit werden 8 Euro Fischereiabgabe berechnet!
- 1 Jahr Laufzeit 20 Euro zzgl. 8 Euro
- 5 Jahre Laufzeit 20 Euro zzgl. 40 Euro
- 10 Jahre Laufzeit 20 Euro zzgl. 100 Euro
Bei der Verlängung eines lebenslang gültigen Fischereischeins beträgt die Verwaltungsgebühr 10 Euro (statt 20 Euro).
Unterlagen, die Sie mit Ihrem Antrag zum Bürgeramt bringen müssen:
- aktuelles Passbild
- Prüfungszeugnis
- Personalausweis/Reisepass
Für die Verlängerung bitte nur den Fischereischein vorlegen.
Den Fischereischein erhalten Sie im Bürgeramt - Rathaus Eisenharz oder in den Außenstellen.
Rathaus Eisenharz
E-Mail: buergeramt@argenbuehl.de
Öffnungszeiten