Freizeit

Argenbühl bietet eine Vielzahl von Freizeitmöglichkeiten.
Weiter Informationen über nebenstehnde Menüs.

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Gästeamt Touristinfo

Wir stehen Ihnen bei Fragen zu Ihrer Urlaubsplanung gerne zur Verfügung.

Öffnungszeiten:

Montag  - Donnerstag 8 - 12 Uhr

 

Donnerstag 14 - 18 Uhr

 

Freitag 8 - 13 Uhr

Tel. 07566 / 9402-10

E-Mail und Prospektanforderung: info@argenbuehl.de

Rathaus

Die Hauptverwaltung unserer Gemeinde befindet sich im Rathaus Eisenharz.
Dazu gibt es noch Außenstellen in Christazhofen, Eglofs und Ratzenried.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf neben stehende Menüs.

Öffnungszeiten Rathaus und Außenstellen

Tel. 07566 / 9402-0

Kontakt per E-Mail

Gemeindeverwaltung
Eisenharz
Kirchstr. 9
88260 Argenbühl

Familien und Kinder

Elterngeld für Geburten ab 01.01.2007
Anträge erhalten Sie beim Bürgeramt Argenbühl oder bei den Außenstellen.
Informationen und Antragsformulare zum Downloaden zum Thema Elterngeld und Erziehungsgeld.

Kindergeld
Anträge gibt es im Bürgeramt Argenbühl oder in den Außenstellen. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Antrag auf Kindergeld

Neuer Kindergeldzuschlag ab 01.07.2019
Seit dem 1. Juli 2019 gelten neue Regeln beim Kinderzuschlag (KiZ). Der KiZ wird stark verbessert und attraktiver. Mehr Haushalte, insbesondere nun auch mehr Alleinerziehende, haben künftig einen Anspruch. Die Leistung wird zudem erhöht und die Anspruchsprüfung vereinfacht. Deshalb kann es sich auch für Sie lohnen, sich über den KiZ zu informieren und gegebenenfalls einen Antrag zu stellen. Die maximale Höhe beträgt 185 Euro – pro Kind und Monat. Zusammen mit dem Kindergeld. (204 Euro im Monat) ergibt sich eine Gesamtleistung je Kind in Höhe von 389 Euro. Übersteigt das Einkommen der Eltern eine gewisse Grenze, dann wird ein Teil des Elterneinkommens angerechnet, das heißt, die 185 Euro werden gekürzt. Den vollen Betrag von 185 Euro erhalten somit Eltern mit niedrigem Einkommen. Mit steigendem Einkommen reduziert sich der Auszahlbetrag und ab einem bestimmten Höchsteinkommen entfällt der Zuschlag ganz. Ab dem 1. Januar 2020 treten weitere Verbesserungen in Kraft. Dann erhalten noch einmal mehr Eltern einen Anspruch auf den KiZ. Falls Sie jetzt noch keinen Anspruch haben sollten, lohnt eine neue Prüfung im Jahr 2020. Jetzt KiZ-Anspruch checken! Hier geht’s zum KiZ-Lotsen im Internet

Landesfamilienpass

Das Sozialministerium bietet Eltern und Kindern an, bestimmte Einrichtungen in Baden-Württemberg kostenlos zu besuchen. Dafür gibt es einen einkommensunabhängigen Landesfamilienpass.

Einen Landesfamilienpass erhalten:
  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern zusammenleben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind zusammenleben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestes 50 Prozent Erwerbsminderung

Der Landesfamilienpass muss nur einmal beantragt werden und gilt solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Gutscheinhefte werden jährlich ausgegeben. Sie erhalten diese im Bürgeramt Argenbühl.

 

Landesprogramm STÄRKE

Das Baby ist da und die Freude groß. Nun gilt es den Alltag mit dem Baby neu zu gestalten. Haben Sie Fragen zur Ernährung, Pflege und Erziehung Ihres Babys oder wollen Sie einfach andere Eltern treffen? Auch mit größeren Kindern machen die wandelnden Lebensumstände es immer wieder erforderlich, den Alltag mit Kindern neu zu organisieren.

STÄRKE bietet:

  • Zusendung von Informationen zu Familienbildungsangeboten anlässlich der Geburt eines Kindes,
  • Zuschüsse in Höhe von bis zu 100 Euro für Familien mit finanziellem Unterstützungsbedarf zur Ermöglichung der Teilnahme an allgemeinen Familienbildungsangeboten für Familien mit Kindern im ersten Lebensjahr,
  • kostenfreie, spezielle Elternbildungskurse in einem Wert von bis zu 500 Euro für Familien in besonderen Lebenssituationen,
  • Familienbildungsfreizeiten für Familien in besonderen Lebenssituationen,
  • finanzielle Unterstützung bestimmter Offener Treffs, die alle Familien kostenfrei besuchen und mitgestalten können sowie
  • bis zu fünf Hausbesuche im Wert von bis zu 500 Euro auf Wunsch von Familien, die an einem STÄRKE-Angebot teilnehmen.


Kindertagespflege im Landkreis Ravensburg erhalten Sie unter www.tagespflege-ravensburg.de.
Umfassende und aktuelle Informationen zu Schwangerschaft und Geburt erhalten Sie außerdem im Infoportal des Landes Baden-Württemberg.

Informationen:
Rathaus Eisenharz
Doris Besler
Tel: 07566 / 9402-16
E-Mail: d.besler@argenbuehl.de

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