Bildungspaket für bedürftige Kinder und Jugendliche
Alle Kinder und Jugendlichen aus armen Familien Anspruch auf Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Berechtigt sind Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Einen Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungspaket haben Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 25 Jahren. Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit erhalten nur Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Mit dem Bildungspaket können mehrtägige Klassenfahrten, Schülerbeförderung, ergänzende Lernförderung, Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung, Teilhabe an sozialen und kulturellen Leben in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten o.ä. bezuschusst werden.
Den
Antrag mit dem Bescheid (ALG II, SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlagsempfänger) bitte beim Bürgeramt - Rathaus Eisenharz abgeben.
Oder direkt an:
Landratsamt Ravensburg
Postfach 1940
88189 Ravensburg
Tel. 0751 / 85-3138
Weitere Informationen:
Rathaus Eisenharz
Zimmer 2
Anette Aschenbrenner
Tel. 07566 / 9402-13
Öffnungszeiten